Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09   

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FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2011,75440)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2011 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2011,75440)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2011 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2011,75440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 199 S 2 InsO, § 200 InsO, § 60 Abs 1 Nr 4 GmbHG, § 60 Abs 1 Nr 5 GmbHG, § 35 GmbHG
    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Fortsetzung einer GmbH nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Kostentragung des vollmachtlosen Vertreters und dessen Pflichten bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens erteilten Prozessvollmachten; Möglichkeit der Fortsetzung einer Gesellschaft bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auflösung einer GmbH infolge Insolvenz trotz nicht bekanntgemachter entsprechender Handelsregistereintragung - keine gesellschaftsrechtliche Liquidation bei Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach Auskehrung des verbleibenden Vermögens - Kostentragung fachkundiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10

    Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Die Tätigkeit des Registergerichts ist auf die Dokumentierung der Auflösung beschränkt und es hat bei der Auflösung zu verbleiben, die durch die Rechtskraft der Entscheidung des Insolvenzgerichts eingetreten ist (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).

    Dem Regelungszusammenhang des § 60 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GmbHG ist zu entnehmen, dass im Falle der Auflösung auf der Grundlage einer Entscheidung des Insolvenzgerichts eine Fortsetzung ausschließlich unter den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgeführten engen Voraussetzungen möglich sein soll, in denen nämlich eine weitere Prüfung und Entscheidung durch das Insolvenzgericht - über die Verfahrenseinstellung oder die Planbestätigung - stattfindet (OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).

    Die Gesetzessystematik lässt den Willen des Gesetzgebers erkennen, nach der Stellung eines Insolvenzantrages die Fortführung der Gesellschaft nur auf der Grundlage einer Entscheidung des Insolvenzgerichts zuzulassen (OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 57/09

    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Anders als in den zeitgleich von der Prozessbevollmächtigten im Namen der Klägerin angestrengten Klageverfahren 3 K 57/09 und 3 K 59/09 hat die Klägerin im vorliegenden Verfahren keine Prozessvollmacht vorgelegt.

    (2) (a) Im Streitfall bestehen solche Anhaltspunkte darin, dass die Partnerschaftsgesellschaft anders als in den Verfahren 3 K 57/09 und 3 K 60/09, die sie gleichfalls im Namen der Klägerin angestrengt hat, keine Prozessvollmacht vorgelegt hat, obschon das Gericht sie im vorliegenden Verfahren hierzu aufgefordert hatte.

  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Die Kosten, die der vollmachtlose Vertreter veranlasst hat, können ihm auferlegt werden, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt oder hinsichtlich einer tatsächlich erteilten Vollmacht wie im Streitfall nicht gutgläubig ist, weil er in diesem Falle die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601).
  • BFH, 11.11.2009 - I B 153/09

    Fehlen einer Prozessvollmacht bei Vertretung durch Rechtsanwalt -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    In diesem Fall ist das Fehlen der Prozessvollmacht nicht etwa unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2007 - X B 203/06

    Pflicht zur Kostentragung des ohne Vollmacht aufgetretenen Prozessvertreters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Handelt es sich um einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, den das Gericht wegen begründeter Zweifel an seiner ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zur Vorlage einer Prozessvollmacht aufgefordert hat, so hat er in eigener Person die Kosten des Verfahrens zu tragen (BFH-Beschluss vom 17. Juli 2007 X B 203/06, nachgewiesen bei juris).
  • BFH, 17.03.2008 - V R 95/07

    Zur Statthaftigkeit der Revision - Kostenlast bei vollmachtsloser Vertretung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Die Kosten des Verfahrens sind dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen, wenn und weil er die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V R 95/07, nachgewiesen bei juris; Dumke in Schwarz, FGO, 32. Lfg. Mai 2009, § 62, Rz 81).
  • BFH, 22.01.2008 - X B 245/07

    Kostenpflicht eines vollmachtlosen Vertreters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
    Bei fehlender Vollmacht ist dies in der Regel, nach anderer Auffassung sogar grundsätzlich (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, 200. Lfg. September 2008, § 62, RZ 191) derjenige, der als Vertreter auftritt (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2008 X B 245/07, nachgewiesen bei juris; Brandt in Beermann/Gosch, FGO, 31. Erg.-Lfg. Juni 2001, § 62, Rz 242).
  • BFH, 20.08.2012 - I E 2/12

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Klagen durch Urteile vom 20. April 2011 (3 K 57/09, 3 K 59/09, 3 K 60/09) als unzulässig verworfen, da es an einer wirksamen Vertretung im Klageverfahren gefehlt habe.
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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09   

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https://dejure.org/2014,16387
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,16387)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.02.2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,16387)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,16387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung einer Steuernachforderung infolge zunächst irrtümlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung einer Steuernachforderung infolge zunächst irrtümlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.2013 - XI R 41/10

    Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Ein Liquiditätsvorteil entsteht allein daraus, dass der Schuldner der Steuernachforderung von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, zitiert nach juris).

    Diese für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 V B 91/09, zitiert nach juris; Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, zitiert nach juris).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BFHE 211, 30 , BStBl II 2006, 155 , m. w. N.).

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BFHE 211, 30 , BStBl II 2006, 155 ).

  • BFH, 15.04.1999 - V R 63/97

    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO ,

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Auf ein Verschulden auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses kommt es deshalb nicht an (vgl. unter anderem BFH-Urteil vom 15. April 1999 V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392 ).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25.November 1997 IX R 28/96, BStBl II 1998, 550 ) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 446 ) reicht aus.
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Rechtfertigung für die Entstehung der Zinsen ist nicht nur ein abstrakter Zinsvorteil des Steuerschuldners, sondern auch ein ebensolcher Nachteil des Steuergläubigers (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 7/96, BStBl II 1997, 446 ).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25.November 1997 IX R 28/96, BStBl II 1998, 550 ) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 446 ) reicht aus.
  • BFH, 21.03.2002 - V R 33/01

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Der BFH habe sodann mit Beschluss vom 21.03.2002 ( V R 33/01) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben kann, in dem er gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der 6. RL die Rechnung besitzt oder ob die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend) gelte, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Artikel 17 Absatz 1 entstehe.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Dies gilt auch für den Erlass von Nachzahlungszinsen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410 , BStBl II 2004, 39; vom 8. Oktober 2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5 - 7).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Dies gilt auch für den Erlass von Nachzahlungszinsen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410 , BStBl II 2004, 39; vom 8. Oktober 2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5 - 7).
  • BFH, 21.05.2010 - V B 91/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09
    Diese für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 V B 91/09, zitiert nach juris; Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09   

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https://dejure.org/2014,36131
FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,36131)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.05.2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,36131)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Mai 2014 - 3 K 59/09 (https://dejure.org/2014,36131)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf den Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer von 1996

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.2013 - XI R 41/10

    Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Ein Liquiditätsvorteil entsteht allein daraus, dass der Schuldner der Steuernachforderung von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10 , zitiert nach [...]).

    Diese für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 V B 91/09 , zitiert nach [...]; Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10 , zitiert nach [...]).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04 , BFHE 211, 30, BStBl II 2006, 155, [BFH 16.11.2005 - X R 3/04] m.w.N.).

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04 , BFHE 211, 30, BStBl II 2006, 155 [BFH 16.11.2005 - X R 3/04] ).

  • BFH, 15.04.1999 - V R 63/97

    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO ,

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Auf ein Verschulden auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses kommt es deshalb nicht an (vgl. unter anderem BFH-Urteil vom 15. April 1999 V R 63/97 , BFH/NV 1999, 1392).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25.November 1997 IX R 28/96 , BStBl II 1998, 550) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97 , BFH/NV 2000, 446) reicht aus.
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Rechtfertigung für die Entstehung der Zinsen ist nicht nur ein abstrakter Zinsvorteil des Steuerschuldners, sondern auch ein ebensolcher Nachteil des Steuergläubigers (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 7/96 , BStBl II 1997, 446).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25.November 1997 IX R 28/96 , BStBl II 1998, 550) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97 , BFH/NV 2000, 446) reicht aus.
  • BFH, 21.03.2002 - V R 33/01

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Der BFH habe sodann mit Beschluss vom 21.03.2002 ( V R 33/01 ) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben kann, in dem er gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der 6. RL die Rechnung besitzt oder ob die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend) gelte, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Artikel 17 Absatz 1 entstehe.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Dies gilt auch für den Erlass von Nachzahlungszinsen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02 , BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39 [BFH 23.10.2003 - V R 2/02] ; vom 8. Oktober 2013 X R 3/10 , BFH/NV 2014, 5 - 7).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Dies gilt auch für den Erlass von Nachzahlungszinsen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02 , BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39 [BFH 23.10.2003 - V R 2/02] ; vom 8. Oktober 2013 X R 3/10 , BFH/NV 2014, 5 - 7).
  • BFH, 21.05.2010 - V B 91/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09
    Diese für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 V B 91/09 , zitiert nach [...]; Urteil vom 19. Juni 2013 XI R 41/10 , zitiert nach [...]).
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